Unter anderem schlägt er vor, die Rabatte von Versandapotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf 2,50 EUR zu deckeln. Dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung, verkennt allerdings, dass schon dieser Rabatt einen bedeutenden Teil der Verbraucher aus finanziellen Gründen dazu veranlassen wird ihr Rezept über den Versandhandel einzulösen, anstatt eine Apotheke vor Ort aufzusuchen.

Auch wenn nach der Vorstellung des Ministers gleichzeitig der Marktanteil der Versender auf 5% begrenzt werden soll, wird dies ausreichen, eine nennenswerte Zahl von Apotheken im ländlichen Raum in Ihrer Existenz zu bedrohen. Zugleich steht dem niederschwelligen Zugang zur Apotheke dann eine für viele Menschen bedeutende finanzielle Hürde entgegen.

Dies ist bedenklich und kontraproduktiv:
Aus gesellschaftlicher Sicht besteht ein hohes gesundheits- und versorgungspolitisches Interesse daran, dass pharmazeutischen Beratungen in Zukunft keinesfalls weniger, sondern noch deutlich mehr als bisher in Anspruch genommen wird. Diese Beratung (indirekt) kostenpflichtig zu machen, läuft dem zuwider.

Letztlich aus ganz ähnlichen Gründen werden auch viele Impfungen kostenlos angeboten und es keine Praxisgebühr als Hürde vor einem Arztbesuch.

Es bleibt dabei: Die Gleichpreisigkeit zwischen Versandapotheken und Vor-Ort-Apotheken ist die einzige Alternative zu einem Rx-Versandverbot! Ausführlich begründet ist dies in zwei Gutachten von May und Bauer.

Honorierungssystem für Apotheken: Anforderungen aus volkswirtschaftlicher, gesundheitsökonomischer und juristischer Perspektive
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Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel: Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit
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